Allgemeine Geschäftsbedingungen

ARTICLE 1 – DEFINITIONS

ARTIKEL 1 – BEGRIFFSBESTIMMUNGEN

Die folgenden Wörter haben in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TrackOnline die folgende Bedeutung:

a. „Kunde“: die natürliche oder juristische Person, die einen Vertrag mit BEXTER abschließt oder abgeschlossen hat;

b. „Kundendaten“: alle Daten, die der Kunde in TrackOnline eingibt oder die im Namen des Kunden eingegeben werden;

c. „BEXTER“: BEXTER B.V., eingetragen bei der Handelskammer unter der Nummer 27253802 und mit Sitz in der Papsouwselaan 119T in Delft, Niederlande;

d. „Korrektive Wartung“: das Aufspüren und Beheben – mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand – von Fehlern durch BEXTER;

e. „Fehler“: ein Fehler in TrackOnline, der TrackOnline in erheblichem Maße daran hindert, in Übereinstimmung mit der Begleitdokumentation zu funktionieren. Das Fehlen bestimmter Funktionen in einer neuen Version von TrackOnline, die in einer früheren Version vorhanden waren, gilt nicht als Fehler;

f. „Benutzer“: Der Kunde und/oder ein Mitarbeiter des Kunden, der TrackOnline nutzt;

g. „Zugangsdaten“: Benutzernamen, Passwörter, Token oder andere Codes, die ausschließlich für den Benutzer bestimmt sind, um Zugang zu TrackOnline zu erhalten;

h. „Anmeldeverfahren“: das von BEXTER vorgeschriebene Verfahren, das der Kunde c.q. Benutzer befolgen muss, um Zugang zu TrackOnline zu erhalten;

i. „Mitarbeiter“: ein Mitarbeiter des Kunden und/oder von BEXTER und/oder eine natürliche oder juristische Person, die befugt ist, Arbeiten für oder unter der Verantwortung des Kunden oder von BEXTER auszuführen;

j. „Vertrag“: der Vertrag zwischen BEXTER und dem Kunden, der die Rechte und Pflichten in Bezug auf die Nutzung von TrackOnline und aller damit verbundenen Dienste, einschließlich dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen, beschreibt;

k. „Partei“: BEXTER und/oder der Kunde;

l. „Vorbeugende Wartung“: BEXTER ergreift auf eigene Initiative und mit wirtschaftlich vertretbarem Aufwand geeignete Maßnahmen (sowohl vorbeugende als auch korrigierende), um sicherzustellen, dass TrackOnline während der Laufzeit des Vertrags funktioniert;

m. „Systemanforderungen“: die Mindestanforderungen an die Hard- und Software des Kunden für eine ordnungsgemäße Nutzung von TrackOnline;

n. „TrackOnline“: die im Vertrag beschriebene Software, die BEXTER dem Kunden über das Internet oder ein anderes Netzwerk „aus der Ferne“ zur Verfügung stellt und verfügbar hält, ohne dem Kunden einen physischen Datenträger mit der betreffenden Software zu liefern;

o. „Innovative Wartung“: die Bereitstellung neuer Versionen von TrackOnline nach dem Ermessen von BEXTER;

p. „Allgemeine Geschäftsbedingungen“: diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen für TrackOnline

q. „Werktage“: Montag bis Freitag, mit Ausnahme der offiziellen Feiertage in den Niederlanden;

r. „Website“: die Website von BEXTER.

ARTIKEL 2 – ANWENDBARKEIT

2.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für den Vertrag und für alle Verhandlungen, Angebote und Vereinbarungen in Bezug auf TrackOnline und damit verbundene Dienstleistungen, sofern die Parteien nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbaren.

2.2 Die Anwendung von Einkaufsbedingungen oder anderen Geschäftsbedingungen des Kunden wird ausdrücklich abgelehnt.

2.3 BEXTER ist berechtigt, die Allgemeinen Geschäftsbedingungen einseitig zu ändern. Solche Änderungen werden über die Website oder auf andere Weise bekannt gegeben, wenn möglich 2 (zwei) Monate vor Inkrafttreten der Änderungen. Der Kunde ist berechtigt, den Vertrag innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach Bekanntgabe der Änderungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen durch BEXTER zu kündigen, wenn die Änderungen wesentlich und/oder für den Kunden unzumutbar belastend sind. Der Vertrag endet dann zum Zeitpunkt des Inkrafttretens der Änderungen. Eine solche Kündigung führt nicht zu einer Rückerstattung jeglicher Gebühren an den Kunden.

2.4 Der Vertrag gibt alles wieder, was zwischen den Parteien vereinbart wurde und ersetzt alle früheren und gleichzeitigen, ausdrücklichen oder stillschweigenden Vereinbarungen, Verträge, Erklärungen und Garantien, sowohl schriftlich als auch mündlich.

Mit Ausnahme der Bestimmungen in Artikel 2.3 und 5.3 sind Änderungen und Ergänzungen des Vertrags nur gültig, wenn sie von beiden Parteien schriftlich vereinbart wurden.

2.5 Sollte eine Bestimmung der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages nichtig oder anfechtbar sein, bleiben die übrigen Bestimmungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder des Vertrages in vollem Umfang in Kraft und wirksam. BEXTER und der Kunde werden sich dann abstimmen, um die nichtige oder anfechtbare Bestimmung durch eine neue Bestimmung zu ersetzen, wobei der Zweck und die Absicht der nichtigen oder anfechtbaren Bestimmung so weit wie möglich beibehalten wird.

2.6 Verzögerungen oder Unterlassungen seitens einer Partei in Bezug auf die Durchsetzung von Rechten, die eine Partei gemäß dem Vertrag gegenüber der anderen Partei hat, stellen niemals einen Verzicht auf das Recht von BEXTER dar. Wenn eine Partei auf ein Recht verzichtet, das ihr gemäß dem Vertrag zusteht, bedeutet dies nicht, dass die betreffende Partei verpflichtet ist oder sein kann, auf dieses Recht oder andere Rechte in einer späteren Angelegenheit zu verzichten.

ARTIKEL 3 – ANGEBOTE

Alle Angebote und sonstigen Erklärungen von BEXTER in Bezug auf TrackOnline und die damit verbundenen Dienste sind unverbindlich und widerruflich, sofern von BEXTER nicht anders angegeben.

ARTIKEL 4 -VERTRAG, BEGINN, LAUFZEIT UND KÜNDIGUNG

4.1 Der Vertrag tritt an dem Tag in Kraft, an dem BEXTER dem Kunden eine Auftragsbestätigung zukommen lässt, und wird für die Dauer von 1 (einem) Monat geschlossen, es sei denn, die Parteien vereinbaren in dem Vertrag ausdrücklich etwas anderes. Nach Ablauf der ersten Laufzeit verlängert sich der Vertrag stillschweigend um jeweils 1 (einen) Monat, es sei denn, BEXTER und/oder der Kunde kündigen den Vertrag schriftlich spätestens 1 (einen) Monat vor Ablauf der dann laufenden Laufzeit.

4.2 Die Laufzeit des Vertrags ändert sich nicht dadurch, dass der Kunde im Rahmen desselben Vertrags weitere Aufträge bei TrackOnline aufgibt.

4.3 Die Kündigung eines Teils des Vertrags ist in Bezug auf einen oder mehrere Benutzer und/oder Verwaltungen möglich, und der Kunde gibt schriftlich klar an, um welche Benutzer und/oder Verwaltungen es sich handelt. Es gilt die in Artikel 4.1 festgelegte Kündigungsfrist.

4.4 BEXTER und der Kunde sind beide berechtigt, den Vertrag wegen eines zurechenbaren Mangels bei der Vertragserfüllung aufzulösen, wenn die andere Partei nach schriftlicher Mitteilung und Setzung einer angemessenen Frist zur Abhilfe wesentliche Verpflichtungen aus dem Vertrag weiterhin nicht erfüllt.

Die Zahlungsverpflichtungen des Kunden und alle anderen Mitwirkungspflichten des Kunden oder eines vom Kunden beauftragten Dritten gelten als wesentliche Verpflichtung aus dem Vertrag.

4.5 BEXTER und der Kunde sind beide berechtigt, den Vertrag ganz oder teilweise mit sofortiger Wirkung zu kündigen, ohne dass eine Inverzugsetzung erforderlich ist, wenn:

  • der anderen Partei eine Aussetzung gewährt wird;
  • für die andere Partei ein Konkursverfahren beantragt wird;
  • das Unternehmen der anderen Partei liquidiert oder aufgelöst wird, es sei denn, es handelt sich um eine Umstrukturierung oder Fusion;
  • ein Führungswechsel im Unternehmen des Kunden stattfindet.

Im Falle einer solchen Kündigung ist BEXTER nicht verpflichtet, bereits erhaltene Beträge zurückzuerstatten oder Schadensersatz zu leisten.

Im Falle des Konkurses des Kunden erlischt das Recht zur Nutzung von TrackOnline von Rechts wegen.

4.6 Bei Kündigung des Vertrags, aus welchem Grund auch immer, erlischt das Nutzungsrecht, woraufhin der Kunde die Nutzung von TrackOnline unverzüglich einstellen und nicht wieder aufnehmen wird. Darüber hinaus hat der Kunde keinen Zugriff mehr auf die Daten in TrackOnline.

4.7 Die Kündigung des Vertrags entbindet den Kunden weder von bestehenden Verpflichtungen zur Zahlung von Gebühren oder anderen Beträgen an BEXTER, noch hat der Kunde Anspruch auf eine Rückerstattung von Gebühren oder anderen Beträgen, die dafür gezahlt wurden. BEXTER ist in keinem Fall verpflichtet, Schadensersatz infolge der Kündigung im Sinne der Artikel 4.1, 4.3 und 4.5 zu leisten.

4.8 Nach Kündigung des Vertrages kann der Kunde bis zum letzten Tag des Vertrages die Kundendaten in eine Excel-Datei exportieren. Bei Kündigung des Vertrages wird der Kunde die Nutzung von TrackOnline sofort und dauerhaft einstellen und keinen Zugang mehr zu TrackOnline und seinen Daten haben.

ARTIKEL 5 – GEBÜHR UND ZAHLUNG

5.1 Der Kunde zahlt BEXTER eine monatliche Gebühr, wie im Vertrag festgelegt, für die Nutzung und den Support von TrackOnline, wie im Vertrag beschrieben. Die Gebühr ist auch dann zu zahlen, wenn der Kunde TrackOnline aus irgendeinem Grund nicht (mehr) nutzt.

Alle im Rahmen des Vertrags zu zahlenden Gebühren sind unabhängig von den Gebühren für Beratungsleistungen (Artikel 12), die gesondert berechnet werden.

Zusätzliche Aufträge des Kunden während der Vertragslaufzeit werden ab dem Zeitpunkt der Bestätigung und Bearbeitung des zusätzlichen Auftrags durch BEXTER anteilig in Rechnung gestellt.

5.2 Alle Preise verstehen sich zuzüglich Mehrwertsteuer und sonstiger staatlicher Abgaben. Sofern nicht anders vereinbart, verstehen sich alle Preise in Euro und der Kunde wird alle Zahlungen in Euro leisten.

5.3 BEXTER hat das Recht, die Gebühr jährlich auf der Grundlage des Verbraucherpreisindex des CBS (Niederländisches Statistisches Zentralamt) anzupassen (Serie: alle Haushalte 2015=100). Die neue Gebühr gilt 3 (drei) Monate nach Bekanntgabe der neuen Preise. Der Kunde erklärt sich mit solchen Preisänderungen einverstanden. Preiserhöhungen, die über die vorgenannte Indexierung hinausgehen, müssen zwischen BEXTER und dem Kunden schriftlich vereinbart werden, um in Kraft treten zu können.

5.4 Die Zahlung der Gebühr erfolgt per Lastschriftverfahren, für das der Kunde eine Ermächtigung erteilt, es sei denn, BEXTER und der Kunde vereinbaren im Vertrag eine andere Zahlungsmethode. Wenn ein Lastschrifteinzug nicht möglich ist, muss die in Rechnung gestellte Gebühr innerhalb von 30 Tagen ab Rechnungsdatum bezahlt werden.

5.5 Der Kunde hat das Recht, die Zahlung einer strittigen Rechnung von BEXTER auszusetzen, jedoch nur für und in Höhe des strittigen Betrags, vorausgesetzt, dass die Beschwerde über die Rechnung vom Kunden vor dem Fälligkeitsdatum der Rechnung eingereicht wird.

5.6 Wenn die fällige Gebühr nicht automatisch abgebucht werden kann und der Kunde die Gebühr ganz oder teilweise nicht oder nicht rechtzeitig bezahlt, auch nachdem er eine angemessene Zahlungsfrist erhalten hat (und der Kunde daher in Verzug ist), gilt Folgendes:

a. BEXTER ist berechtigt, den Zugang zu TrackOnline einzuschränken oder ganz zu sperren, bis die vollständige Zahlung eingegangen ist. Während der Zeit der Einschränkung oder Sperrung des Zugangs zu TrackOnline bleibt der Kunde BEXTER die vereinbarte Gebühr schuldig;

b. Der Kunde schuldet BEXTER auf den ausstehenden Betrag einen Zins von 1,5 % pro angefangenen Monat, ohne dass es einer weiteren Ankündigung bedarf.

5.7 Auf Antrag des Kunden kann der Zugang zu TrackOnline, der gemäß Artikel 5.6 Buchstabe a gesperrt wurde, innerhalb von 3 (drei) Monaten durch Zahlung der ausstehenden Gebühren zuzüglich einer von BEXTER festgelegten Zusatzgebühr wieder aktiviert werden.

5.8 Alle Kosten, die BEXTER gerichtlich und außergerichtlich entstehen, weil der Kunde seinen Zahlungsverpflichtungen gegenüber BEXTER nicht nachkommt, gehen zu Lasten des Kunden.

ARTIKEL 6 – NUTZUNGSRECHT

6.1 Mit dem Abschluss des Vertrages entsteht das nicht-exklusive Recht für den Kunden, TrackOnline und die dazugehörige Benutzerdokumentation während der Laufzeit des Vertrages für seine eigenen internen Abläufe gemäß den Bestimmungen im Vertrag und in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen zu nutzen.

6.2 Die Nutzungslizenz ist auf die im Vertrag festgelegte Anzahl von Nutzern und Verwaltungen sowie auf eventuelle zusätzliche Aufträge im Rahmen desselben Vertrags beschränkt. Der Kunde darf TrackOnline nur innerhalb seiner eigenen Organisation nutzen. TrackOnline darf nicht für die Ausführung von Aufträgen Dritter verwendet werden, es sei denn, die Parteien haben schriftlich etwas anderes vereinbart.

6.3 Der Kunde wird BEXTER oder seinen Kunden bei der Nutzung von TrackOnline keine Unannehmlichkeiten oder Schäden zufügen, soweit BEXTER dies für erforderlich hält. Der Kunde darf keine Handlungen vornehmen, von denen angenommen werden kann, dass sie den Systemen von BEXTER oder seinen Kunden Schaden zufügen.

6.4 Der Kunde wird TrackOnline nicht unter Verstoß gegen gesetzliche Bestimmungen oder die Allgemeinen Geschäftsbedingungen nutzen.

6.5 Der Kunde ist für den Inhalt und die Richtigkeit der Daten verantwortlich, die er über TrackOnline bei BEXTER einstellt.

6.6 Der Kunde wird TrackOnline so nutzen, dass die Menge der gespeicherten Daten und der realisierte Datenverkehr nicht in großem Maße von der durchschnittlichen Nutzung von TrackOnline durch andere Kunden abweicht. Weicht die Nutzung durch den Kunden erheblich von der durchschnittlichen Nutzung ab, werden BEXTER und der Kunde Vereinbarungen über die zusätzliche Nutzung treffen.

6.7 BEXTER kann nach eigenem Ermessen Anpassungen an TrackOnline vornehmen. BEXTER wird den Kunden rechtzeitig über alle Änderungen informieren, soweit diese für die Nutzung von TrackOnline relevant sind.

ARTIKEL 7 ANMELDEVERFAHREN

.1 Der Kunde und die Benutzer erhalten über das Anmeldeverfahren Zugang zu TrackOnline, und zwar ausschließlich unter Verwendung der Zugangsdaten, die BEXTER dem Kunden zur Verfügung stellt. BEXTER hat das Recht, das Anmeldeverfahren zu ändern und wird den Kunden rechtzeitig darüber informieren.

7.2 Der Kunde ist für die Zugangsdaten verantwortlich, geht mit den Zugangsdaten sorgfältig um und sorgt dafür, dass die Benutzer die Zugangsdaten mit Sorgfalt behandeln. Die Zugangsdaten sind für jeden einzelnen Benutzer persönlich und dürfen nicht an eine andere Partei oder Person weitergegeben werden, die Teil der Organisation des Kunden ist oder nicht. Der Kunde und die Benutzer sind verpflichtet, die Zugangsdaten geheim zu halten. Der Kunde ist verantwortlich und haftbar für die Nutzung der Zugangsdaten durch den Kunden, die Mitarbeiter des Kunden und die Benutzer. Darüber hinaus gehen alle Handlungen der Benutzer in diesem Rahmen zu Lasten und auf Risiko des Kunden. BEXTER übernimmt keine Haftung.

ARTIKEL 8 – NUTZUNGSREGELN

8.1 Der Kunde wird TrackOnline nur in Übereinstimmung mit den Bestimmungen des Vertrags, den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und den geltenden Gesetzen und Vorschriften nutzen.

8.2 Der Kunde garantiert, dass die Benutzer ihren Zugang zu TrackOnline und die daraus gewonnenen Informationen auf verantwortungsvolle Weise nutzen werden. Der Kunde akzeptiert bedingungslos die letztendliche Verantwortung für alle Informationen, die über TrackOnline hinzugefügt oder geändert werden.

8.3 Der Kunde ist nicht berechtigt:

a. TrackOnline für illegale oder ungesetzliche Zwecke und/oder für die Veröffentlichung oder sonstige Verbreitung von beleidigendem, verleumderischem oder die Rechte am geistigen Eigentum Dritter verletzendem Material zu nutzen oder dies zu versuchen;

b. (zu versuchen) TrackOnline in einer Weise zu nutzen, die den Umfang von TrackOnline und/oder seine Verfügbarkeit für und/oder die Nutzung durch andere von TrackOnline autorisierte Benutzer einschränkt oder stört;

c. (zu versuchen), sich Zugang zu einem Teil von TrackOnline zu verschaffen, zu dem der Kunde nicht berechtigt ist, und/oder sich Zugang zu Daten zu verschaffen, die in TrackOnline enthalten oder über TrackOnline zugänglich sind, mit Ausnahme von Daten, die der Kunde mit Daten eingegeben hat, die BEXTER allen Benutzern in oder über TrackOnline öffentlich zugänglich macht;

d. (zu versuchen), über automatisierte Mittel (wie Scrape, Crawl oder Spider) Zugang zu einem beliebigen Teil von TrackOnline zu erhalten;

e. während der Nutzung von TrackOnline durch den Kunden Viren, Trojanische Pferde und/oder Würmer zu speichern, zu verteilen, hochzuladen oder zu versenden;

f. irgendeine Form der automatisierten Integration zu verwenden, außer über von BEXTER bereitgestellte Links;

g. Software oder andere Codes oder Skripte, die Teil von TrackOnline sind oder über TrackOnline zugänglich sind, zurückzuentwickeln, zu dekompilieren, zu kopieren, zu vertreiben, zu unterlizenzieren, zu ändern, zu übersetzen, zu scannen, anzupassen oder in irgendeiner anderen Weise zu verändern und/oder zu reproduzieren, es sei denn, dies ist durch zwingendes Recht erlaubt und unter der Voraussetzung, dass die vom Kunden benötigten Informationen anderweitig nicht verfügbar sind;

h. (zu versuchen) durch eine Handlung oder Unterlassung direkt oder indirekt das Funktionieren der Infrastruktur von TrackOnline oder eines Teils davon, der Infrastruktur von Dritten und/oder der Verbindungen zwischen diesen Infrastrukturen durch den Inhalt oder den Umfang des Datenverkehrs zu stören.

8.4 Wenn der Kunde und BEXTER in dem Vertrag eine Beschränkung in Bezug auf die Anzahl und den Umfang der vom Kunden registrierten Transaktionen, Mutationen oder Importe vereinbart haben, sei es für einen bestimmten Zeitraum oder nicht, kann BEXTER im Falle einer Überschreitung dieser Anzahl die Kosten für die Überschreitung dem Kunden in Rechnung stellen. Der Kunde erklärt sich damit einverstanden, dass BEXTER auf die Kundendaten zugreift, um die Anzahl und den Umfang der vom Kunden registrierten Transaktionen, Mutationen und Daten zu melden, nur um festzustellen, ob der von den Parteien vereinbarte Betrag und/oder Umfang überschritten wurde.

8.5 Sollte der Kunde zu irgendeinem Zeitpunkt feststellen, dass er in die Netzwerkschichten von TrackOnline eindringen kann, wird er dies BEXTER unverzüglich mitteilen.

8.6 Der Kunde ist für den Betrieb seiner Hard- und Software, Konfiguration, Peripheriegeräte und Internetverbindungen verantwortlich, die für die Nutzung von TrackOnline erforderlich sind. Der Kunde garantiert, dass die vom Kunden zur Nutzung von TrackOnline verwendete Ausrüstung und Software den Systemanforderungen entspricht. Der Kunde ist dafür verantwortlich, die notwendigen Maßnahmen zu ergreifen, um seine Geräte, Software, Zugangsdaten und Telekommunikations- und Internetverbindungen vor Viren, Computerkriminalität und unrechtmäßiger Nutzung durch Dritte zu schützen.

8.7 Wenn BEXTER nach eigenem Ermessen der Ansicht ist, dass der ungestörte Betrieb der TrackOnline-Infrastruktur und/oder der von BEXTER für Kunden bereitgestellten Dienste gefährdet ist, beispielsweise durch Vireninfektionen, Denial-of-Service-Attacken, Port-Scans, Hacking, Spam von oder aufgrund des Kunden oder anderweitig, kann BEXTER Anweisungen erteilen, die der Kunde unverzüglich befolgen muss, und BEXTER hat das Recht, die Dienste ganz oder teilweise auszusetzen, solange ein entsprechendes Risiko besteht. Wenn der Kunde die sofortigen Anweisungen nicht umsetzt, ist er in Verzug, ohne dass es einer weiteren Mitteilung bedarf.

8.8 BEXTER kann ein Audit und/oder eine Inspektion durchführen (oder durchführen lassen), um festzustellen, ob der Kunde die Bedingungen des Vertrags einhält. Dieses Audit/diese Inspektion wird während der regulären Geschäftszeiten und in einer Weise durchgeführt, die den Betrieb des Kunden nicht unangemessen behindert. Das Audit und/oder die Inspektion wird von einer dritten Partei durchgeführt, die von BEXTER ausgewählt und beauftragt wurde. Der Kunde stellt dem Sachverständigen die Informationen, die Unterstützung und den Zugang zu seinen Räumlichkeiten und Systemen zur Verfügung, die vernünftigerweise erforderlich sind, damit der Sachverständige sein Audit/ seine Inspektion ordnungsgemäß durchführen kann. Dieser Sachverständige wird seine Ergebnisse in einer Zusammenfassung festhalten. Der Sachverständige wird BEXTER keine anderen Informationen zur Verfügung stellen als die, die ihm während des Audits/der Inspektion mitgeteilt wurden. Die Kosten des Audits werden von BEXTER getragen, es sei denn, das Audit/die Inspektion ergibt, dass der Kunde die Bedingungen des Vertrags nicht erfüllt. In diesem Fall gehen die Kosten zu Lasten des Kunden.

8.9 Bei (vermutetem) Missbrauch oder falscher Nutzung von TrackOnline oder anderen Verstößen gegen die Bestimmungen des Vertrags kann BEXTER nach eigenem Ermessen und mit sofortiger Wirkung:

a. den Zugang oder die Nutzung von TrackOnline vorübergehend oder dauerhaft einschränken oder sperren;

b. seine Dienste ganz oder teilweise einstellen oder aussetzen;

c. den Vertrag kündigen.

Dies gilt unbeschadet der Verpflichtung des Kunden, die verbleibenden Gebühren gemäß dem Vertrag zu zahlen, und ohne dass BEXTER verpflichtet ist, dem Kunden Schadenersatz oder eine andere Entschädigung zu zahlen. Es werden keine Rückerstattungen oder Gutschriften im Zusammenhang mit Maßnahmen ausgestellt, die wegen Verstößen gegen den Vertrag ergriffen wurden.

ARTIKEL 9 – GARANTIE

9.1 BEXTER garantiert nicht, dass TrackOnline, wie es dem Kunden zur Verfügung gestellt wird, für die tatsächliche und/oder beabsichtigte Nutzung durch den Kunden geeignet ist. BEXTER garantiert auch nicht, dass TrackOnline zu jeder Zeit ohne Fehler, Unterbrechung oder Defekt funktioniert oder dass alle Fehler und Defekte immer behoben werden.

9.2 BEXTER wird sich in wirtschaftlich vertretbarem Umfang bemühen, Fehler in TrackOnline innerhalb eines angemessenen Zeitraums zu beheben, wenn diese Fehler BEXTER schriftlich und hinreichend detailliert gemeldet werden. Today ist berechtigt, vorübergehende Lösungen, Workarounds oder Einschränkungen zur Vermeidung von Problemen auf TrackOnline anzuwenden.

9.3 BEXTER ist nicht verpflichtet, beschädigte oder verlorene Daten wiederherzustellen oder Reparaturleistungen in Bezug auf Fehler oder Defekte zu erbringen, die nicht BEXTER zuzuschreiben sind. Wenn BEXTER dennoch solche Dienstleistungen erbringt, ist BEXTER berechtigt, die Kosten für diese Dienstleistungen dem Kunden in Rechnung zu stellen.

ARTIKEL 10 – VERFÜGBARKEIT

10.1 BEXTER wird wirtschaftlich angemessene Anstrengungen unternehmen, um die optimale Verfügbarkeit von und den Zugang zu TrackOnline zu gewährleisten. Die Anwendbarkeit von Service Level Agreements muss ausdrücklich zwischen den Parteien vereinbart werden.

10.2 Ungeachtet der Bestimmungen in Artikel 10.1 ist BEXTER berechtigt, den Zugang zu TrackOnline ohne vorherige Ankündigung (vorübergehend) zu sperren, zu deaktivieren oder einzuschränken oder die Nutzung in dem Maße einzuschränken, wie es von Zeit zu Zeit angemessenerweise erforderlich ist:

a. für eine korrigierende, vorbeugende oder innovative Wartung;

b. im Falle eines tatsächlichen oder vermuteten Sicherheitsverstoßes; und/oder

c. im Falle eines anderen Notfalls;

ohne dass der Kunde berechtigt ist, Schadensersatz von BEXTER zu verlangen. BEXTER wird sich bemühen, solche Maßnahmen auf ein Minimum zu beschränken und den Kunden, soweit dies wirtschaftlich vertretbar ist, rechtzeitig zu informieren.

ARTIKEL 11 – SUPPORT

11.1 Der Kunde hat während der Laufzeit des Vertrages Anspruch auf Support. „Support“ bedeutet die Bereitstellung von telefonischer, schriftlicher und/oder elektronischer Helpdesk-Unterstützung in Bezug auf die Nutzung und das Funktionieren von TrackOnline. Nur Benutzer können Support anfordern.

11.2 Der Support wird an Werktagen zwischen 09.00 Uhr und 17.00 Uhr erbracht.

11.3 Im Hinblick auf die Bereitstellung des Supports ist BEXTER berechtigt, die Daten des Kunden wie in Artikel 14.4 beschrieben einzusehen.

11.4 Die folgenden Leistungen sind nicht durch den Support abgedeckt und können dem Kunden von BEXTER gesondert in Rechnung gestellt werden, falls diese Leistungen dennoch von BEXTER erbracht werden:

a. Konfiguration von TrackOnline

b. Arbeiten im Zusammenhang mit Systemkonfigurationen, Hardware und Netzwerken;

c. Datenkonvertierung und/oder Import von Back-up-Dateien;

d. Vor-Ort-Unterstützung

e. Erweiterungen der Funktionalität von TrackOnline oder andere Anpassungen von TrackOnline auf Wunsch des Kunden;

f. Dateireparaturen, deren Ursache nicht TrackOnline zuzuschreiben ist;

g. Reproduktion von beschädigten oder verlorenen Daten;

h. Unterstützung für Software anderer Hersteller als BEXTER, einschließlich Software von Drittanbietern, die von TrackOnline aus gebootet werden kann;

i. Leistungen im Hinblick auf die Internetverbindung;

j. Unterstützung in einer Umgebung, die gemäß den Systemanforderungen nicht unterstützt wird;

k. Schulung in Bezug auf die Nutzung von TrackOnline.

ARTIKEL 12 – BERATUNG

12.1 Der Kunde kann BEXTER um die Erbringung von Beratungsleistungen bitten. Beratungsleistungen können die Konfiguration von TrackOnline, Schulungen zur Nutzung und zum Betrieb von TrackOnline und andere zwischen den Parteien vereinbarte Aktivitäten umfassen.

12.2 BEXTER wird die Erbringung von Beratungsleistungen in Absprache mit dem Kunden planen und dabei so weit wie möglich den vom Kunden gewünschten Zeitplan berücksichtigen.

12.3 BEXTER wird die Beratungsleistungen nach bestem Wissen und Gewissen und mit Sorgfalt und Professionalität in Übereinstimmung mit den schriftlichen Vereinbarungen und Verfahren erbringen.

12.4 Die Beratungsleistungen werden an Werktagen zwischen 08.30 und 17.00 Uhr erbracht, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde. Wenn die Ausführung der Beratungsleistungen einen ganzen Tag dauert, macht der Berater dreißig (30) Minuten Mittagspause.

12.5 Der Kunde schuldet BEXTER die im Beratungsvertrag vereinbarten Beratungsgebühren. Wenn keine Gebühr vereinbart wird, gelten die normalen Tarife von BEXTER. Alle Preise und Tarife verstehen sich zuzüglich Reise-, Unterbringungs- und Hotelkosten, sofern nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wurde.

12.6 BEXTER stellt Beratungsleistungen auf der Grundlage des Zeitaufwands pro voller Stunde in Rechnung. Für Beratungsleistungen, die an Werktagen nach 18.00 Uhr erbracht werden, erhöht sich der vereinbarte Stundensatz auf 150 % des normalen Satzes. Für Beratungsleistungen, die an arbeitsfreien Tagen erbracht werden, erhöht sich der vereinbarte Stundensatz auf 200 % des normalen Satzes.

12.7 Wenn das Computersystem zu Beginn der Beratungsleistungen nicht den Systemanforderungen entspricht, hat BEXTER das Recht, dem Kunden Gebühren für nicht genutzte Stunden in Rechnung zu stellen, die auf die Nichterfüllung der Systemanforderungen zurückzuführen sind, und/oder die Kosten in Rechnung zu stellen, die BEXTER aufwenden musste, um sicherzustellen, dass das Computersystem des Kunden den Systemanforderungen entspricht.

12.8 Der Kunde kann die Beratungsleistungen bis zu 5 (fünf) Werktage vor dem geplanten (Start-)Termin kostenlos stornieren oder einen neuen, späteren (Start-)Termin beantragen. Wenn ein Antrag auf Stornierung oder Verlegung auf einen anderen Termin innerhalb von 5 (fünf) Werktagen vor dem geplanten (Start-)Termin bei BEXTER eingeht oder wenn der Kunde die bereits begonnenen Beratungsleistungen storniert, ist BEXTER berechtigt, dem Kunden die bereits erbrachten Leistungen sowie die Kosten für die stornierten Beratungsleistungen in Rechnung zu stellen, wenn die beauftragten Berater bis zu dem Zeitpunkt, an dem die Berater ersetzt werden können, nicht unmittelbar einem anderen Auftrag zugewiesen werden können. BEXTER wird sich aktiv darum bemühen, die Berater so schnell wie möglich anderweitig einzusetzen.

12.9 BEXTER ist nicht verpflichtet, Weisungen des Kunden oder im Namen des Kunden zu befolgen, die zu einer Änderung der vereinbarten Beratungsleistungen führen. Wenn solche Änderungen nachgeholt werden, wird die betreffende Arbeit dem Kunden als Mehrarbeit in Rechnung gestellt.

12.10 Beratungsleistungen, die nicht in den Beratungsvertrag aufgenommen werden, sondern von BEXTER auf Anfrage des Kunden erbracht werden, werden dem Kunden auf der Grundlage des zwischen BEXTER und dem Kunden vereinbarten Stundensatzes in Rechnung gestellt. Auch zusätzliche Stunden, die über die im Beratungsvertrag geschätzte Stundenzahl für Beratungsleistungen hinausgehen, werden dem Kunden als Mehrarbeit in Rechnung gestellt. Wenn kein Stundensatz vereinbart wird, gelten die üblichen Gebühren von BEXTER. BEXTER wird den Kunden nach Möglichkeit im Voraus darüber informieren, inwieweit die vom Kunden oder in seinem Namen gewünschten Änderungen Einfluss auf die vereinbarte Planung und/oder die vereinbarten oder geschätzten Kosten für die Beratungsleistungen haben werden.

ARTIKEL 13 – VERPFLICHTUNGEN DES KUNDEN

13.1 Der Kunde kümmert sich um die Konfiguration von TrackOnline, es sei denn, BEXTER und der Kunde vereinbaren schriftlich, dass BEXTER diese Aufgabe gegen Bezahlung übernimmt.

13.2 Der Kunde sorgt für das Funktionieren seiner Hard- und Software, Konfiguration, Peripheriegeräte und Internetverbindung, die für die Nutzung von TrackOnline erforderlich sind. Der Kunde erfüllt die von BEXTER festgelegten Systemanforderungen. Der Kunde sorgt dafür, dass er die notwendigen Maßnahmen ergreift, um seine Geräte, Software und Telekommunikations- und Internetverbindungen vor Viren, Computerkriminalität und unbefugter Nutzung durch Dritte zu schützen.

13.3 Der Kunde verpflichtet sich, die in Artikel 8 aufgeführten Nutzungsregeln einzuhalten. Wenn der Kunde seinen Verpflichtungen aus dem Vertrag und/oder diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen nicht nachkommt, ist BEXTER berechtigt, die Nutzung von TrackOnline durch den Kunden ohne vorherige Ankündigung einzuschränken, wie in Artikel 5.6 Buchstabe a dargelegt.

ARTIKEL 14 – DATEN DES KUNDEN

14.1 Die Daten, die der Kunde über TrackOnline eingibt, werden in einer Datenbank gespeichert, die von einem von BEXTER beauftragten Dritten verwaltet wird.

14.2 Der Kunde bleibt stets der Eigentümer der von ihm oder in seinem Namen eingegebenen Daten. Der Kunde ist allein für den Inhalt und die Korrektheit der Kundendaten verantwortlich.

14.3 Der Kunde ist allein dafür verantwortlich, dass er alle geltenden Gesetze und Vorschriften in Bezug auf die Erstellung, Speicherung und Verfügbarkeit der (vom Computer) erzeugten Daten in der Gerichtsbarkeit einhält, in der der Kunde TrackOnline nutzt oder Kundendaten über TrackOnline sendet.

14.4 BEXTER gewährleistet, dass die Kundendaten, soweit wirtschaftlich vertretbar und praktikabel, gegen Verlust, Beschädigung oder Zerstörung geschützt sind. BEXTER kann nicht garantieren, dass kein Verlust, keine Beschädigung oder Zerstörung von Daten eintritt. BEXTER erstellt regelmäßig Back-ups der Kundendaten ausschließlich zu Zwecken der Datenwiederherstellung. BEXTER kann dem Kunden kein solches Back-up zur Verfügung stellen.

14.5 BEXTER wird die Daten, die der Kunde über TrackOnline bei BEXTER hinterlegt hat, nicht einsehen, es sei denn, dies ist für die Erbringung des Supports erforderlich (siehe Artikel 11).

14.6 Nach Kündigung des Vertrags speichert BEXTER die über TrackOnline eingegebenen Daten für maximal 4 (vier) Wochen. Nach Ablauf dieses Zeitraums können die Daten dauerhaft gelöscht werden, ohne dass der Kunde darüber im Voraus informiert werden muss.

14.7 Bis 4 (vier) Wochen nach Beendigung des Vertrags kann der Kunde von BEXTER gegen Zahlung einer Gebühr eine Kopie der über TrackOnline eingegebenen Daten verlangen. BEXTER ist nicht verpflichtet, einer solchen Aufforderung nachzukommen, wenn der Kunde nicht alle seine Zahlungsverpflichtungen gegenüber BEXTER erfüllt hat.

ARTIKEL 15 – PERSONENBEZOGENE DATEN UND DATENSCHUTZ

A. Personenbezogene Daten des Kunden
15.1 Im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags ist BEXTER berechtigt, personenbezogene Daten des Kunden zu verwenden, die in den Anwendungsbereich der nationalen und/oder – falls zutreffend – internationalen Gesetzgebung zum Schutz personenbezogener Daten fallen können. Dazu gehören unter anderem Namen, Telefonnummern und E-Mail-Adressen. Der Kunde stimmt dem ausdrücklich zu, indem er diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen akzeptiert. BEXTER kann personenbezogene Daten des Kunden auch für Marketingzwecke verwenden. Der Kunde kann die erteilte Zustimmung jederzeit durch eine schriftliche Mitteilung an BEXTER widerrufen, was jedoch Auswirkungen auf die Erfüllung des Vertrags haben kann.

15.2 BEXTER ist berechtigt, die personenbezogenen Daten des Kunden an Dritte weiterzugeben, die von BEXTER für die Ausführung des Vertrags eingeschaltet werden. Diesen Dritten ist es untersagt, diese personenbezogenen Daten für andere Zwecke zu verwenden. BEXTER hat außerdem das Recht, personenbezogene Daten im Zusammenhang mit dem Verkauf, der Übertragung oder der Veräußerung (eines Teils) des Unternehmens von BEXTER oder im Rahmen einer Betriebsprüfung an Dritte weiterzugeben. BEXTER stellt sicher, dass der Dritte die Vertraulichkeit der personenbezogenen Daten wahrt und die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen und Anweisungen von BEXTER befolgt.

15.3 Weitere Informationen darüber, wie BEXTER mit persönlichen Daten umgeht, finden Sie in der Datenschutzerklärung von BEXTER unter http://www.bexter.nl/en/privacy-statement

B. Im Auftrag des Kunden verarbeitete personenbezogene Daten

15.4 Wenn und soweit BEXTER im Rahmen der Vertragsdurchführung personenbezogene Daten (des Kunden und/oder anderer) für den Kunden verarbeitet, gilt Folgendes. Der Kunde ist der für die Verarbeitung (personenbezogener Daten) Verantwortliche, BEXTER ist der Auftragsverarbeiter (personenbezogener Daten) im Sinne des geltenden Datenschutzrechts (u.a. Datenschutz-Grundverordnung, „DSGVO“) und der Vertrag wird als Vertrag im Sinne von Artikel 28 Absatz 3 DSGVO (Datenschutz-Grundverordnung) angesehen. BEXTER wird personenbezogene Daten nur im Auftrag und gemäß den Anweisungen des Kunden verarbeiten. Der Kunde bestimmt, welche personenbezogenen Daten welcher Personenkategorien von BEXTER im Namen des Kunden verarbeitet werden. BEXTER ist berechtigt, Unterverarbeiter einzusetzen, um die Nutzung von TrackOnline zu ermöglichen. Diese Unterauftragsverarbeiter sind in Bezug auf personenbezogene Daten an dieselben Regeln gebunden wie BEXTER.

15.5 In Bezug auf alle personenbezogenen Daten, die der Kunde über TrackOnline eingibt, garantiert der Kunde:

a. dass er seine personenbezogenen Daten in Übereinstimmung mit allen anwendbaren (Datenschutz-)Gesetzen, Vorschriften und Verhaltenskodizes verarbeiten, speichern und nutzen wird;

b. dass er alle erforderlichen Zustimmungen und Genehmigungen eingeholt hat, die für die Verarbeitung und Speicherung personenbezogener Daten über TrackOnline erforderlich sind; BEXTER übernimmt gegenüber dem Kunden keine Verantwortung oder Haftung für die Einholung erforderlicher Zustimmungen oder Genehmigungen in seinem Namen; und

c. dass er alle Anfragen von betroffenen Personen (z.B. hinsichtlich des Rechts auf Auskunft, Berichtigung, Löschung, Einschränkung der Verarbeitung, Widerspruch und Datenübertragbarkeit) und/oder anderen Aufsichtsbehörden in Bezug auf personenbezogene Daten bearbeiten wird. Sollten solche Anfragen von betroffenen Personen bei BEXTER eingehen, wird BEXTER diese Personen an den Kunden verweisen.

15.6 Es liegt in der Verantwortung des Kunden, für die angemessene Einhaltung der geltenden gesetzlichen (Aufbewahrungs-)Fristen in Bezug auf die über TrackOnline eingegebenen personenbezogenen Daten zu sorgen.

15.7 Der Kunde stellt BEXTER in vollem Umfang von allen Ansprüchen, Kosten, Verlusten, Schäden, Ausgaben, Klagen, Bußgeldern und/oder Strafen frei, die BEXTER im Zusammenhang mit Ansprüchen des Kunden, seiner Mitarbeiter, Bevollmächtigten und Berater, der Kunden und Interessenten des Kunden oder sonstiger Dritter oder einer Aufsichtsbehörde erleidet oder auferlegt werden, in Bezug auf Daten, die vom Kunden und/oder von BEXTER im Rahmen des Vertrags verarbeitet werden (einschließlich als Folge von Ansprüchen oder Behauptungen, dass eine solche Verarbeitung einen Verstoß gegen lokale und/oder internationale Datenschutzgesetze und/oder andere Gesetze im Zusammenhang mit der Verarbeitung personenbezogener Daten darstellt), mit der Maßgabe, dass eine solche Entschädigung nicht gilt, soweit ein beanstandeter Sachverhalt vernünftigerweise und direkt auf ein Versäumnis von BEXTER zurückzuführen ist, eine seiner Verpflichtungen aus dem Vertrag zu erfüllen.

15.8 BEXTER stellt sicher, dass es angemessene technische und organisatorische Maßnahmen gegen den zufälligen Verlust, die Zerstörung oder Beschädigung und/oder die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung von Kundendaten über TrackOnline trifft. Auf Wunsch des Kunden wird ihm eine Liste der dann aktuellen Maßnahmen zur Verfügung gestellt. Der Kunde ist auch dafür verantwortlich, innerhalb seiner eigenen Organisation die notwendigen Sicherheitsmaßnahmen zu ergreifen, um den Verlust, die Beschädigung, die Zerstörung und/oder die unbefugte oder unrechtmäßige Verarbeitung von personenbezogenen Daten zu verhindern, die der Kunde in oder über TrackOnline eingibt.

15.9 Außer in dem Umfang, der ausdrücklich im Vertrag vorgesehen ist und/oder der vernünftigerweise erforderlich ist, um BEXTER in die Lage zu versetzen, seinen Verpflichtungen im Rahmen des Vertrags nachzukommen, wird BEXTER die Daten, die der Kunde BEXTER über TrackOnline zur Verfügung gestellt hat, nicht überprüfen und Dritten nicht zur Verfügung stellen, es sei denn, BEXTER muss dies aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, einer gerichtlichen Anordnung oder einer Anordnung einer Regierungs- oder Verwaltungsbehörde tun. BEXTER ist berechtigt, auf die nicht persönlich identifizierbaren Kundendaten des Kunden zuzugreifen, sie zusammenzufassen und zu verwenden; diese Daten identifizieren den Kunden oder eine andere Person in keiner Weise. BEXTER kann diese aggregierten, nicht persönlich identifizierbaren Kundendaten verwenden, um:

  • BEXTER dabei zu helfen, besser zu verstehen, wie seine Kunden TrackOnline nutzen;
  • seinen Kunden weitere Informationen über die Nutzung und die Vorteile von TrackOnline zur Verfügung zu stellen,
  • die Produktivität des Unternehmens zu steigern, unter anderem indem nützliche Geschäftseinblicke aus solchen aggregierten Daten gewonnen werden und dem Kunden ermöglicht wird, die Leistung seines Unternehmens mit solchen aggregierten Daten zu vergleichen; und
  • um TrackOnline anderweitig zu verbessern.

15.10 Kundendaten werden nur auf Servern gespeichert und verarbeitet, die sich in Ländern befinden, die zur Europäischen Union gehören. Zum Schutz der Daten kann BEXTER es für notwendig erachten, Kundendaten auf andere Server zu übertragen.

15.11 BEXTER informiert den Kunden so schnell wie möglich im Falle einer Sicherheitsverletzung personenbezogener Daten, die zu einem erheblichen Risiko ernsthafter negativer Auswirkungen auf den Schutz personenbezogener Daten führt oder führen kann. Wenn möglich, wird BEXTER auch Maßnahmen empfehlen, um die negativen Auswirkungen dieser Sicherheitsverletzung zu verringern. Die Meldung von Datenschutzverletzungen an die Aufsichtsbehörde [Autoriteit Persoonsgegevens] und, falls erforderlich, an die betroffenen Personen, erfolgt durch den Kunden. BEXTER ist in keiner Weise verantwortlich oder haftbar für eine solche Meldung.

15.12 BEXTER kann Teile der Verarbeitung personenbezogener Daten im Rahmen der Ausführung des Vertrags an einen Dritten auslagern, vorbehaltlich der geltenden Gesetze und Vorschriften, wobei BEXTER für die Einhaltung des Vertrags und dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen verantwortlich bleibt. BEXTER wird sicherstellen, dass der Dritte die personenbezogenen Daten geheim hält und die notwendigen Anweisungen und angemessenen technischen und organisatorischen Maßnahmen berücksichtigt, wie sie im Vertrag und diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen vorgesehen sind. Der Kunde ist berechtigt, durch einen unabhängigen Dritten überprüfen zu lassen, ob BEXTER und von BEXTER beauftragte Dritte die Verträge einhalten. Die Kosten einer solchen Prüfung trägt der Kunde.

ARTIKEL 16 – VERTRAULICHKEIT

16.1 Sowohl BEXTER als auch der Kunde stellen sicher, dass alle von der jeweils anderen Partei erhaltenen Informationen, von denen bekannt ist oder vernünftigerweise bekannt sein sollte, dass sie vertraulich sind, geheim gehalten werden. Informationen sind zumindest dann vertraulich, wenn sie von einer der Parteien als solche bezeichnet werden.

16.2 Vertrauliche Informationen dürfen nur für den Zweck verwendet werden, für den sie erlangt wurden, es sei denn, eine Verwendung außerhalb dieses Zwecks ist für die Erfüllung eines Vertrags erforderlich.

16.3 Beide Parteien ergreifen alle angemessenen Maßnahmen zur Einhaltung ihrer Vertraulichkeitsverpflichtungen.

16.4 Keine der Bestimmungen in diesem Artikel 16 erlegt der empfangenden Partei irgendwelche Beschränkungen in Bezug auf vertrauliche Informationen oder Daten auf, wenn diese Informationen oder Daten:

a. bereits rechtliches Eigentum der empfangenden Partei waren, bevor sie von der betreffenden Partei erhalten wurden;

b. von der empfangenden Partei unabhängig entwickelt wurden, ohne Informationen oder Daten der betreffenden Partei zu verwenden;

c. allgemein bekannt oder zugänglich sind oder sein werden, ohne dass dies auf eine Handlung oder Unterlassung der empfangenden Partei zurückzuführen ist; oder

d. von einem Dritten an die empfangende Partei weitergegeben werden, ohne dass eine Vertraulichkeitsverpflichtung gegenüber der jeweiligen Partei verletzt wird.

16.5 Die Vertraulichkeit gilt nicht, wenn die vertraulichen Informationen der anderen Partei aufgrund eines Gesetzes, einer Verordnung, eines Gerichtsbeschlusses oder einer Entscheidung einer anderen staatlichen Stelle veröffentlicht werden müssen, vorausgesetzt, die empfangende Partei bemüht sich nach Kräften, den Umfang der Veröffentlichung zu begrenzen, und benachrichtigt die betroffene Partei im Voraus über eine solche beabsichtigte Veröffentlichung.

16.6 Die Parteien garantieren, dass ihre Mitarbeiter und von den Parteien beauftragte Dritte die oben in diesem Artikel 16 beschriebenen Vertraulichkeitsverpflichtungen einhalten werden.

ARTIKEL 17 – RECHTE AM GEISTIGEN EIGENTUM

17.1 Alle Rechte an geistigem Eigentum, Markenrechte, Markenzeichenrechte, Datenbankrechte, Designrechte, Rechte an vertraulichen Informationen und Geschäftsgeheimnissen sowie alle ähnlichen Rechte zum Schutz der Website und TrackOnline (sowie zum Schutz ihrer Informationen) sind ausschließliches Eigentum von BEXTER oder seinem/seinen Lizenzgeber(n). Keine der Bestimmungen des Vertrags oder der Allgemeinen Geschäftsbedingungen kann so verstanden werden, dass sie zu einer vollständigen oder teilweisen Übertragung der Rechte an den Kunden führt.

17.2 Dem Kunden ist es untersagt, Hinweise auf die geistigen Eigentumsrechte, Marken oder Handelsnamen von BEXTER zu entfernen, zu verändern oder unsichtbar oder unkenntlich zu machen. Der Kunde ist nicht berechtigt, eine Marke, ein Design, ein Logo oder einen Domainnamen von BEXTER bzw. einen entsprechenden Namen oder eine Marke in irgendeiner Gerichtsbarkeit irgendwo auf der Welt zu verwenden oder zu registrieren. Jegliche Nutzung der Markennamen und des weiteren geistigen Eigentums von BEXTER sowie der gesamte aus einer solchen Nutzung entstehende Goodwill kommen BEXTER zugute.

17.3 BEXTER ist berechtigt, technische Vorkehrungen zum Schutz von TrackOnline, Dateien usw. zu treffen, um die vereinbarten Beschränkungen des Inhalts und der Nutzungsdauer dieser Gegenstände durchzusetzen. Dem Kunden ist es untersagt, diese technischen Vorkehrungen zu entfernen oder zu umgehen.

17.4 BEXTER stellt den Kunden von jeglichen Rechtsansprüchen Dritter frei, die auf der Behauptung beruhen, die von BEXTER entwickelte Software verletze ein geistiges Eigentumsrecht eines Dritten, vorausgesetzt, der Kunde informiert BEXTER unverzüglich schriftlich über das Bestehen und den Inhalt des Rechtsanspruchs und überlässt BEXTER die Bearbeitung des Falles, einschließlich des Abschlusses eines Vergleichs. Die Verpflichtung zur Entschädigung erlischt, wenn sich die Rechtsverletzung (a) auf Materialien bezieht, die BEXTER vom Kunden zur Nutzung oder Verarbeitung zur Verfügung gestellt wurden, oder (b) auf Änderungen, die vom Kunden oder in seinem Namen in TrackOnline, Datenbanken oder in anderen Materialien vorgenommen wurden.

17.5 Wenn eine einstweilige Verfügung erlassen wird, die die Nutzung von TrackOnline aufgrund einer Rechtsverletzung im Sinne des vorstehenden Absatzes verbietet, oder wenn nach Ansicht von BEXTER die Möglichkeit besteht, dass TrackOnline Gegenstand einer erfolgreichen Klage wegen Rechtsverletzung wird, ist BEXTER berechtigt, nach eigenem Ermessen und auf eigene Kosten (a) das Recht für den Kunden zu erwirken, TrackOnline weiterhin gemäß dem Vertrag/den Verträgen zu nutzen; (b) TrackOnline zu ersetzen oder so anzupassen, dass es keine Rechtsverletzung mehr darstellt, sofern die Funktionalität im Wesentlichen unverändert bleibt; oder (c) den Vertrag in Bezug auf das rechtsverletzende TrackOnline zu kündigen.

17.6 Der Kunde erkennt an und akzeptiert, dass die vollständige und ausschließliche Haftung von BEXTER für die Verletzung von Patenten, Urheberrechten, Marken oder anderen geistigen Eigentumsrechten wie in Artikel 17 und 20 definiert ist.

ARTIKEL 18 – FRISTEN

Alle (Liefer-)Fristen und Termine im Zusammenhang mit TrackOnline, Support, Beratungsleistungen und anderen Dienstleistungen sind Zieltermine, die von BEXTER nach Treu und Glauben auf der Grundlage der BEXTER zu diesem Zeitpunkt bekannten Informationen festgelegt werden und nicht verbindlich sind, es sei denn, sie wurden ausdrücklich schriftlich zwischen BEXTER und dem Kunden vereinbart. Sofern keine verbindlichen Fristen vereinbart wurden, bedeutet die Nichteinhaltung von Fristen nicht, dass BEXTER in Verzug ist, und führt nicht zu einer Haftung für Schäden.

ARTIKEL 19 – REKLAMATIONEN

Falls der Kunde eine falsche Lieferung oder eine falsche oder mangelhafte Dienstleistung reklamiert, muss er BEXTER innerhalb von 2 (zwei) Wochen nach der Lieferung oder Erbringung der Dienstleistung schriftlich darüber informieren.

ARTIKEL 20 – HAFTUNG

20.1 Vorbehaltlich der nachstehenden Beschränkungen haftet jede Partei für alle direkten Schäden, die der anderen Partei aufgrund von zurechenbaren Mängeln bei der Erfüllung eines Vertrags und/oder aufgrund von Fahrlässigkeit entstehen.

20.2 Die Gesamthaftung der Parteien aufgrund eines zurechenbaren Mangels bei der Erfüllung des Vertrags oder aus einem anderen Grund beschränkt sich auf direkte Schäden bis zu maximal 50 % aller Beträge, die dem Kunden in den 6 (sechs) Monaten vor dem Verzug von BEXTER in Rechnung gestellt wurden, abzüglich aller Gutschriften von BEXTER an den Kunden während dieses Zeitraums. In keinem Fall darf die Gesamthaftung für direkte Schäden, aus welchem Grund auch immer, mehr als EUR 500.000 (fünfhunderttausend Euro) pro Jahr betragen.

Eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen wird als ein einziges Ereignis betrachtet.

20.3 Die Haftung der Parteien für Personen- und Sachschäden übersteigt nicht den Betrag von EUR 1.000.000 (eine Million Euro) pro Schadensereignis und Jahr. Eine Reihe von zusammenhängenden Ereignissen wird als ein einziges Ereignis betrachtet.

20.4 Keine der Parteien haftet jemals für indirekte Schäden, Folgeschäden, entgangenen Gewinn, entgangene Einsparungen, verminderten Goodwill, Schäden, die sich aus der Stagnation des Betriebs ergeben, Schäden, die sich daraus ergeben, dass der Kunde die Systemanforderungen nicht erfüllt, Schäden, die sich aus Ansprüchen der Kunden des Kunden ergeben, Schäden im Zusammenhang mit der Verwendung von Gegenständen, Materialien oder Software Dritter, die BEXTER vom Kunden vorgeschrieben wurden, Schäden im Zusammenhang mit dem Einsatz von Lieferanten, die BEXTER vom Kunden vorgeschrieben wurden, sowie für die Beschädigung oder den Verlust von Daten und Dokumentation. In einigen Ländern und/oder Staaten und Gerichtsbarkeiten ist der Ausschluss oder die Beschränkung von besonderen, indirekten, zufälligen oder Folgeschäden nicht zulässig, sodass die obige Beschränkung und der Ausschluss möglicherweise nicht für alle Kunden gelten. In diesem Fall ist die Haftung der Parteien auf das gesetzlich maximal mögliche Maß beschränkt.

20.5 Die in den Artikeln 20.2, 20.3 und 20.4 genannten Ausschlüsse und Beschränkungen gelten nicht, wenn und soweit der Schaden auf einer vorsätzlichen Handlung oder Unterlassung, einem vorsätzlichen Fehlverhalten oder grober Fahrlässigkeit beruht.

20.6 BEXTER haftet niemals für Schäden jeglicher Art, die dem Kunden im Zusammenhang mit einer vorübergehenden Nichtverfügbarkeit oder einer vorübergehenden falschen oder unvollständigen Verfügbarkeit von TrackOnline entstehen.

20.7 BEXTER haftet niemals für Schäden jeglicher Art, die der Kunde im Zusammenhang mit dem (Nicht-)Funktionieren der Software des Kunden oder Dritter, der Ausrüstung des Kunden oder Dritter oder der Internetverbindungen des Kunden, von BEXTER oder Dritten erleidet.

20.8 BEXTER übernimmt keine Haftung für die fehlerhafte, unvollständige oder nicht rechtzeitige Übermittlung von Daten, die über TrackOnline an BEXTER übermittelt werden.

20.9 Sofern die Erfüllung einer Verpflichtung nicht dauerhaft unmöglich ist, besteht eine Haftung einer der beiden Parteien für zurechenbare Mängel bei der Erfüllung eines Vertrags in jedem Fall nur dann, wenn die säumige Partei ordnungsgemäß abgemahnt wurde, wobei der säumigen Partei eine angemessene Frist zur Behebung des Verstoßes eingeräumt werden muss, und die säumige Partei auch nach Ablauf dieser Frist weiterhin gegen ihre Verpflichtungen verstößt. Die Inverzugsetzung muss eine möglichst vollständige und detaillierte Beschreibung des Verstoßes enthalten, damit die säumige Partei angemessen reagieren kann.

20.10 Ein Anspruch auf Schadenersatz kann nur dann geltend gemacht werden, wenn der säumigen Partei der Schaden so bald wie möglich nach dessen Eintritt schriftlich mitgeteilt wurde. Jeder Schadensersatzanspruch gegen die säumige Partei erlischt durch den bloßen Zeitablauf von 12 (zwölf) Monaten nach Eintritt des Schadens.

20.11 Der Kunde stellt BEXTER von Ansprüchen Dritter, einschließlich der Mitarbeiter des Kunden, frei, die im Zusammenhang mit der Ausführung des Vertrags einen Schaden erleiden, der auf Handlungen oder Unterlassungen des Kunden oder auf unsichere Situationen in dessen Organisation zurückzuführen ist.

20.12 Die Bestimmungen dieses Artikels sowie alle anderen Haftungsbeschränkungen und -ausschlüsse, die in diesen Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgeführt sind, gelten auch zugunsten aller (juristischen) Personen, die BEXTER für die Ausführung des Vertrags einschaltet.

20.13 Der Kunde übernimmt die Verantwortung für die Wahl von TrackOnline, um die beabsichtigten Ergebnisse zu erzielen, und erkennt an, dass TrackOnline ein mandantenfähiges Angebot ist, das nicht darauf ausgelegt ist, die individuellen Anforderungen des Kunden zu erfüllen.

ARTIKEL 21 – AUSSCHLUSS / HAFTUNGSAUSSCHLUSS

Mit Ausnahme der Bestimmungen, die ausdrücklich in den Vertrag und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen aufgenommen wurden, gibt BEXTER keine anderen oder weiteren Garantien, Versprechen oder Bedingungen in Bezug auf TrackOnline, die Benutzerdokumentation oder die dem Kunden gelieferten Dienste ab, und BEXTER lehnt hiermit alle anderen Garantien, Versprechen oder Bedingungen ab, sei es ausdrücklich, stillschweigend oder gemäß dem Gesetz (einschließlich, aber nicht beschränkt auf Garantien oder Bedingungen in Bezug auf die Nichtverletzung anderer Rechte oder die Eignung für einen bestimmten Zweck oder die Eignung für eine bestimmte Nutzung oder kommerzielle Nutzung) in Bezug auf TrackOnline, die Benutzerdokumentation und die Dienste.

ARTIKEL 22 – HÖHERE GEWALT

22.1 Keine der Parteien ist verpflichtet, eine Verpflichtung, einschließlich einer vereinbarten Gewährleistungspflicht, zu erfüllen, wenn diese Erfüllung durch höhere Gewalt verhindert wird. Höhere Gewalt umfasst unter anderem:

  • Höhere Gewalt bei Lieferanten von BEXTER;
  • staatliche Maßnahmen;
  • Unterbrechung der Stromversorgung;
  • Unterbrechung von Internet-, Computernetzwerk- oder Telekommunikationsverbindungen;
  • Krieg;
  • Streiks.

22.2 Wenn ein Fall von höherer Gewalt länger als 90 (neunzig) Tage andauert, ist jede Partei berechtigt, den Vertrag schriftlich zu kündigen. Alles, was im Rahmen des Vertrags geleistet wird, wird anteilig abgerechnet.

ARTIKEL 23 – ÜBERTRAGUNG VON RECHTEN UND PFLICHTEN

23.1 Der Kunde ist nicht berechtigt, Rechte und/oder Pflichten aus dem Vertrag ohne vorherige ausdrückliche schriftliche Zustimmung von BEXTER, die nicht unbillig verweigert werden darf, an einen Dritten zu verkaufen oder zu übertragen.

23.2 BEXTER ist berechtigt, seine Rechte und Pflichten aus dem Vertrag auf einen Dritten zu übertragen oder auszulagern. Im Falle einer Übertragung oder Auslagerung gelten die Bestimmungen des Vertrags und die Allgemeinen Geschäftsbedingungen weiter.

ARTIKEL 24 – ANWENDBARES RECHT UND STREITIGKEITEN

24.1 Der Vertrag, einschließlich der Allgemeinen Geschäftsbedingungen, unterliegt ausschließlich dem niederländischen Recht. Die Bestimmungen des Wiener Kaufrechtsabkommens (CISG) finden keine Anwendung.

24.2 BEXTER und der Kunde werden ihre Streitigkeiten vorzugsweise gütlich beilegen.

24.2 Wenn BEXTER und der Kunde nicht in der Lage sind, eine Streitigkeit innerhalb eines angemessenen Zeitraums gütlich beizulegen, wird die Streitigkeit dem Gericht des Bezirks vorgelegt, in dem BEXTER seinen Sitz hat.

ARTIKEL 25 – ÜBERSETZUNG

Im Falle von Meinungsverschiedenheiten oder Unklarheiten in Bezug auf die Bestimmungen in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen und/oder dem Vertrag hat der niederländische Text Vorrang vor der Übersetzung.